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   LG Kassel, 13.01.2006 - 3 T 932/05   

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LG Kassel, 13.01.2006 - 3 T 932/05 (https://dejure.org/2006,43822)
LG Kassel, Entscheidung vom 13.01.2006 - 3 T 932/05 (https://dejure.org/2006,43822)
LG Kassel, Entscheidung vom 13. Januar 2006 - 3 T 932/05 (https://dejure.org/2006,43822)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Bestimmung des Termins zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung und der persönlichen Ladung des Schuldners durch den Gerichtsvollzieher

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 04.07.2002 - IX ZR 265/01

    Inanspruchnahme des persönlich haftenden Gesellschafters für Steuerschulden in

    Auszug aus LG Kassel, 13.01.2006 - 3 T 932/05
    Die Vorschrift regelt aber allein den Fall der - auch bei der GbR möglichen (BGH NJW 2003, 1803 ff. [BGH 07.04.2003 - II ZR 56/02] ) - akzessorischen Haftung eines Gesellschafters für Verbindlichkeiten der in § 93 InsO genannten Gesellschaften; für die sonstigen, also persönlichen Verbindlichkeiten des Gesellschafters gilt das Vollstreckungsverbot nicht (BGH NJW 2002, 2718 [BGH 04.07.2002 - IX ZR 265/01] ; LG Kreuznach, Rpfleger 2004, 517, 518; Braun, InsO, 2. Auflage, § 89 Rdnr. 16; Uhlenbruck/Hirte, InsO, 12. Auflage, § 11 Rdnr. 276 und § 93 Rdnr. 17).

    Bürgschaften und vergleichbare Verpflichtungen erweisen ihren Wert in der Regel nämlich erst dann, wenn der Hauptschuldner insolvent wird (BGH NJW 2002, 2718, 2719 [BGH 04.07.2002 - IX ZR 265/01] ).

    Eine so umfassende Beschränkung des Vollstreckungszugriffs auch wegen persönlicher Verbindlichkeiten der Gesellschafter ließe sich durch das Ziel des § 93 InsO , in der Insolvenz der Gesellschaft schnelle Zugriffe einzelner Gläubiger der Gesellschaft auf das Privatvermögen der Gesellschafter zur Befriedigung ihrer gegen die Gesellschaft gerichteten Forderungen zu vermeiden (BGH NJW 2002, 2718 [BGH 04.07.2002 - IX ZR 265/01] ; OLG Dresden, Beschluss v. 5.10.2000, Az.: 13 W 1206/00 , zitiert nach [...] Nr. KORE405122000, Tz. 4; Thüringer OLG, Beschluss v. 17.12.2001, Az.: 6 W 695/01 , zitiert nach [...] Nr. KORE531682002, Tz. 12; Schmidt-Räntsch, InsO, § 93 Rdnr. 2), aber nicht mehr rechtfertigen.

  • LG Bad Kreuznach, 26.03.2004 - 2 T 19/04

    Vollstreckung aus einem Versäumnisurteil; Zulässigkeit eines

    Auszug aus LG Kassel, 13.01.2006 - 3 T 932/05
    Allerdings bezweckt § 93 InsO auch den Schutz des einzelnen Gesellschafters; einen Verstoß gegen § 93 InsO kann daher nicht nur der Insolvenzverwalter der GbR, sondern auch der einzelne Gesellschafter geltend machen (vgl. LG Bad Kreuznach, Rpfleger 2004, 517 f. [LG Bad Kreuznach 26.03.2004 - 2 T 19/04] ).

    § 93 InsO gilt nach herrschender Auffassung, der sich die Kammer anschließt, auch für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (Kammer, Beschluss v. 26.9.2005 - Az.: 3 T 109/05; Thüringer OLG, Beschluss v. 17.12.2001, Az.: 6 W 695/01 , zitiert nach [...] Nr. KORE531682002; LG Gera, Beschluss v. 17.12.2001, Az.: 5 T 564/01, zitiert nach [...] Nr. KORE552732002; LG Kreuznach, Rpfleger 2004, 517 f.; Schmidt-Räntsch, Insolvenzordnung, § 93 Rdnr. 6; Braun, InsO, 2. Auflage, § 93 Rdnr. 6; MüKo/Brandes, InsO, Band 1, § 93 Rdnr. 5).

    Die Vorschrift regelt aber allein den Fall der - auch bei der GbR möglichen (BGH NJW 2003, 1803 ff. [BGH 07.04.2003 - II ZR 56/02] ) - akzessorischen Haftung eines Gesellschafters für Verbindlichkeiten der in § 93 InsO genannten Gesellschaften; für die sonstigen, also persönlichen Verbindlichkeiten des Gesellschafters gilt das Vollstreckungsverbot nicht (BGH NJW 2002, 2718 [BGH 04.07.2002 - IX ZR 265/01] ; LG Kreuznach, Rpfleger 2004, 517, 518; Braun, InsO, 2. Auflage, § 89 Rdnr. 16; Uhlenbruck/Hirte, InsO, 12. Auflage, § 11 Rdnr. 276 und § 93 Rdnr. 17).

  • BGH, 05.04.2005 - VII ZB 17/05

    Nachweis einer Forderung aus unerlaubter Handlung

    Auszug aus LG Kassel, 13.01.2006 - 3 T 932/05
    Maßstab für die deshalb nach wie vor erforderliche Feststellung, dass eine akzessorische Verbindlichkeit der Gesellschafter vollstreckt wird, ist vielmehr der - ggf. anhand von Tatbestand und Entscheidungsgründen auszulegende - Titel; Umstände, die außerhalb desselben liegen, haben unberücksichtigt zu bleiben (vgl. BGH NJW 2005, 1663 f. [BGH 05.04.2005 - VII ZB 17/05] ).

    Allein das wird der Aufgabenverteilung zwischen Erkenntnis- und Vollstreckungsverfahren gerecht, nach der die materiell-rechtliche Beurteilung des geltend gemachten Anspruchs dem Prozessgericht obliegt, während die Vollstreckungsorgane die formellen Voraussetzungen prüfen, von denen die Durchsetzung des vollstreckbaren Anspruchs abhängt (vgl. BGH NJW 2005, 1663 f. [BGH 05.04.2005 - VII ZB 17/05] ).

  • OLG Jena, 17.12.2001 - 6 W 695/01

    Insolvenz; Personengesellschaft; Gesellschafterhaftung

    Auszug aus LG Kassel, 13.01.2006 - 3 T 932/05
    § 93 InsO gilt nach herrschender Auffassung, der sich die Kammer anschließt, auch für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (Kammer, Beschluss v. 26.9.2005 - Az.: 3 T 109/05; Thüringer OLG, Beschluss v. 17.12.2001, Az.: 6 W 695/01 , zitiert nach [...] Nr. KORE531682002; LG Gera, Beschluss v. 17.12.2001, Az.: 5 T 564/01, zitiert nach [...] Nr. KORE552732002; LG Kreuznach, Rpfleger 2004, 517 f.; Schmidt-Räntsch, Insolvenzordnung, § 93 Rdnr. 6; Braun, InsO, 2. Auflage, § 93 Rdnr. 6; MüKo/Brandes, InsO, Band 1, § 93 Rdnr. 5).

    Eine so umfassende Beschränkung des Vollstreckungszugriffs auch wegen persönlicher Verbindlichkeiten der Gesellschafter ließe sich durch das Ziel des § 93 InsO , in der Insolvenz der Gesellschaft schnelle Zugriffe einzelner Gläubiger der Gesellschaft auf das Privatvermögen der Gesellschafter zur Befriedigung ihrer gegen die Gesellschaft gerichteten Forderungen zu vermeiden (BGH NJW 2002, 2718 [BGH 04.07.2002 - IX ZR 265/01] ; OLG Dresden, Beschluss v. 5.10.2000, Az.: 13 W 1206/00 , zitiert nach [...] Nr. KORE405122000, Tz. 4; Thüringer OLG, Beschluss v. 17.12.2001, Az.: 6 W 695/01 , zitiert nach [...] Nr. KORE531682002, Tz. 12; Schmidt-Räntsch, InsO, § 93 Rdnr. 2), aber nicht mehr rechtfertigen.

  • BGH, 29.01.2001 - II ZR 331/00

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig

    Auszug aus LG Kassel, 13.01.2006 - 3 T 932/05
    Denn unabhängig davon, ob man als Schuldner einer aus Titeln gegen die Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts in das Gesellschaftsvermögen betriebenen Zwangsvollstreckung den Gesellschafter oder die Gesellschaft ansieht (vgl. BGH VersR 2001, 510 ff. [BGH 29.01.2001 - II ZR 331/00] ; NJW 2004, 3632 [BGH 16.07.2004 - IXa ZB 288/03] ), wird auch bei einer solchen Zwangsvollstreckung nicht in das Vermögen des Gesellschafters vollstreckt, sondern in das der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (vgl. BGH NJW 2004, 3632 [BGH 16.07.2004 - IXa ZB 288/03] ); die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das zuletzt genannte Vermögen ist dem Gesellschafter nach Eröffnung der Insolvenz aber entzogen.
  • BGH, 16.07.2004 - IXa ZB 288/03

    Vollstreckung aus der Unterwerfungserklärung der Gesellschafter einer BGB

    Auszug aus LG Kassel, 13.01.2006 - 3 T 932/05
    Denn unabhängig davon, ob man als Schuldner einer aus Titeln gegen die Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts in das Gesellschaftsvermögen betriebenen Zwangsvollstreckung den Gesellschafter oder die Gesellschaft ansieht (vgl. BGH VersR 2001, 510 ff. [BGH 29.01.2001 - II ZR 331/00] ; NJW 2004, 3632 [BGH 16.07.2004 - IXa ZB 288/03] ), wird auch bei einer solchen Zwangsvollstreckung nicht in das Vermögen des Gesellschafters vollstreckt, sondern in das der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (vgl. BGH NJW 2004, 3632 [BGH 16.07.2004 - IXa ZB 288/03] ); die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das zuletzt genannte Vermögen ist dem Gesellschafter nach Eröffnung der Insolvenz aber entzogen.
  • BayObLG, 14.02.2002 - 2Z BR 176/01

    Keine Unterbrechung des Verfahrens der freiwilligen Gerichtsbarkeit bei Insolvenz

    Auszug aus LG Kassel, 13.01.2006 - 3 T 932/05
    Dies geht zu Lasten des Beschwerdeführers, der hierauf seine Verfahrensrüge stützt (vgl. BayObLG, NJW-RR 2002, 991 f. [BayObLG 14.02.2002 - 2 Z BR 176/01] ).
  • OLG Frankfurt, 13.08.2001 - 5 W 21/01

    Insolvenz des BGB-Gesellschafters - §§ 705 ff BGB, bei einer - nach neuerer

    Auszug aus LG Kassel, 13.01.2006 - 3 T 932/05
    Nur eine zwischen dem Vermögen der Gesellschaft und dem der Gesellschafter differenzierende Sichtweise erklärt im Übrigen, weshalb die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen lediglich eines Gesellschafter die nach § 736 ZPO betriebene Zwangsvollstreckung in das Gesellschaftsvermögen nach herrschender Meinung unberührt lässt (vgl. Stein/Jonas/Münzberger, ZPO, 22. Auflage, § 736 Rdnr. 10; Zöller/Stöber, ZPO, 25. Auflage, § 736 Rdnr. 7; vgl. auch OLG Frankfurt a.M., NJW-RR 2002, 1277 f.).
  • BGH, 07.04.2003 - II ZR 56/02

    Zur Haftung neu eingetretener Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen

    Auszug aus LG Kassel, 13.01.2006 - 3 T 932/05
    Die Vorschrift regelt aber allein den Fall der - auch bei der GbR möglichen (BGH NJW 2003, 1803 ff. [BGH 07.04.2003 - II ZR 56/02] ) - akzessorischen Haftung eines Gesellschafters für Verbindlichkeiten der in § 93 InsO genannten Gesellschaften; für die sonstigen, also persönlichen Verbindlichkeiten des Gesellschafters gilt das Vollstreckungsverbot nicht (BGH NJW 2002, 2718 [BGH 04.07.2002 - IX ZR 265/01] ; LG Kreuznach, Rpfleger 2004, 517, 518; Braun, InsO, 2. Auflage, § 89 Rdnr. 16; Uhlenbruck/Hirte, InsO, 12. Auflage, § 11 Rdnr. 276 und § 93 Rdnr. 17).
  • BGH, 14.11.2002 - IX ZR 236/99

    Unterbrechung eines Rechtsstreits gegen die Gesellschafter einer BGB

    Auszug aus LG Kassel, 13.01.2006 - 3 T 932/05
    Wie sich aus § 11 II Nr. 1 InsO ergibt, handelt es sich bei dem Vermögen einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts einerseits und dem Vermögen ihrer Gesellschafter andererseits um zwei insolvenzrechtlich voneinander zu unterscheidende Haftungsmassen (vgl. BGH NJW 2003, 590 f. [BGH 14.11.2002 - IX ZR 236/99] ; MüKo/Ott, InsO, Bd. 1, § 11 Rdnr. 49 f.).
  • BGH, 06.05.2004 - IX ZB 104/04

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde des Insolvenzverwalters gegen die Pfändung

  • OLG Dresden, 05.10.2000 - 13 W 1206/00

    Titelumschreibung in der Insolvenz einer Gesellschaft ohne eigene

  • BGH, 15.10.1973 - II ZR 149/71

    ARGE Autobahn - Bereicherungshaftung der BGB-Gesellschafter, § 705, §§ 812, 818

  • LG Kassel, 11.11.2005 - 3 T 813/05

    Geltendmachung einer persönlichen Haftung eines Gesellschafters für

  • AG Dortmund, 09.05.2005 - 257 IK 45/02

    Zulässigkeit einer gegen einen Pfändungsbeschluss und Überweisungsbeschluss

  • LG Gera, 17.10.2001 - 5 T 564/01

    Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung

  • LG Chemnitz, 08.02.2005 - 3 T 109/05

    Zurückweisung eines Eintragungsantrages wegen Nichtzahlung des Kostenvorschusses;

  • LG Kassel, 16.08.2006 - 3 T 280/06

    Persönliche Haftung eines Gesellschafters für Verbindlichkeiten einer

    Wenn die Beschwerdeführer deshalb lediglich geltend machen, einer Vollstreckung stehe wegen der Eröffnung des Insolvenzverfahrensüber das Vermögen ... nunmehr § 93 InsO entgegen, vermag die Kammer dem nicht zu folgen (vgl. bereits Beschluss vom 11.11.2005 - 3 T 813/05 - Beschluss 13.01.2006 - 3 T 932/05 - Beschluss vom 20.02.2006 - 3 T 788/05 - Beschluss vom 28.02.2006 - 3 T 935/05 - ).
  • LG Kassel, 05.04.2006 - 3 T 178/06

    Möglichkeit der Geltendmachung der persönlichen Haftung eines Gesellschafters für

    Soweit sie lediglich geltend machen, einer Vollstreckung stehe § 93 InsO entgegen, vermag die Kammer dem nicht zu folgen (vgl. bereits Beschluss vom 11.11.2005 - 3 T 813/05 - Beschluss vom 13.01.2006 - 3 T 932/05 - Beschluss vom 22.02.2006 - 3 T 9/06 -).
  • AG Kassel, 23.03.2006 - 620 M 754/06

    Wirkung der Erinnerung i.R.d. Zuständigkeit des Amtsgerichts bei durchgeführtem

    Insoweit wird auf die den Schuldnern aus einem Parallelverfahren bekannten Gründen des Beschlusses des Landgerichts Kassel vom 13.01.2006 - 3 T 932/05 - verwiesen zur Vermeidung von Wiederholungen.
  • LG Kassel, 28.02.2006 - 3 T 935/05

    Möglichkeit der Geltendmachung der persönlichen Haftung eines Gesellschafters

    Wenn die Beschwerdeführer weiter geltend machen, einer Vollstreckung stehe wegen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der ... § 93 InsO entgegen, vermag die Kammer dem gleichfalls nicht zu folgen (vgl. bereits Beschluss vom 11.11.2005 - 3 T 813/05 - Beschluss 13.01.2006 - 3 T 932/05 - Beschluss vom 20.02.2006 - 3 T 788/05 -).
  • LG Kassel, 11.07.2006 - 3 T 225/06

    Verwertung von gepfändeten Geschäftsanteilen einer ärztlichen Gemeinschaftspraxis

    Wenn die Beschwerdeführer weiter geltend machen, einer Vollstreckung stehe wegen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der ... nunmehr § 93 InsO entgegen, vermag die Kammer dem gleichfalls nicht zu folgen (vgl. bereits Beschluss vom 11.11.2005 - 3 T 813/05 - Beschluss 13.01.2006 - 3 T 932/05 - Beschluss vom 20.02.2006 - 3 T 788/05 - Beschluss vom 28.02.2006 - 3 T 935/05 -).
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